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Affiliate-Links rechtssicher kennzeichnen: Schritt für Schritt
So vermeidest du Abmahnungen und Bußgelder
Voraussetzungen
Bevor du mit der Kennzeichnung deiner Affiliate-Links beginnst, stelle sicher, dass du die folgenden Voraussetzungen erfüllst:
- Du betreibst eine Webseite, einen Blog oder einen Social-Media-Auftritt im deutschsprachigen Raum.
- Du verwendest Affiliate-Links, bei denen du eine Provision bei Kaufabschluss erhältst.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur rechtssicheren Kennzeichnung von Affiliate-Links
- Verstehe die rechtlichen Grundlagen
- Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Doppelschutz-Gesetz (DDG) und § 5a Abs. 4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) müssen Affiliate-Links als „kommerzielle Kommunikation“ gekennzeichnet werden.
- Der kommerzielle Charakter muss eindeutig erkennbar sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Vermeide unzureichende Kennzeichnungen
- Bezeichnungen wie „Affiliate-Link“, „#ad“ oder „sponsored by“ sind rechtlich unscharf und nicht ausreichend.
- Verwende stattdessen klare Hinweise wie „Anzeige“ oder „Werbung“.
- Platziere den Hinweis gut sichtbar
- Der Hinweis muss direkt am Link angebracht sein, um sicherzustellen, dass er nicht übersehen wird.
- Eine Platzierung am Anfang eines Beitrags ist ideal, um Klarheit zu schaffen.
- Verwende transparente Erläuterungen
- Laut der Empfehlung der Medienanstalten sollte der Hinweis transparent erläutert werden, z. B.: „Die mit * gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate Links…“
- Diese Erläuterung muss unmittelbar in der Nähe des Links platziert sein.
- Achte auf die Sichtbarkeit des Hinweises
- Der Hinweis darf nicht in Kleingedrucktem oder erst durch „mehr anzeigen“ sichtbar sein.
- Er muss so deutlich und auffällig sein, dass auch der durchschnittliche Verbraucher ihn beim ersten Blick erkennt.
- Trenne Werbung vom redaktionellen Inhalt
- Werbung muss leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt klar getrennt sein.
- Dies verhindert, dass Leser den kommerziellen Charakter der Links übersehen.
- Berücksichtige EU-Leitlinien
- Kommerzielle Kommunikation muss gemäß EU-Leitlinien so gekennzeichnet sein, dass sie unverzüglich und ohne Scrollen erkennbar ist.
- Vermeide Verstöße durch unzureichende Aufklärung
- Die Wettbewerbszentrale meldete vermehrt Beschwerden über Affiliate-Seiten, die nicht oder nicht deutlich über die Teilnahme am Provisionsprogramm aufklären.
- Besonders kritisch ist dies bei scheinbar neutralen redaktionellen Inhalten.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich meine Affiliate-Links nicht richtig kennzeichne?
Wenn Affiliate-Links nicht korrekt gekennzeichnet werden, kann dies als unlautere geschäftliche Handlung gewertet werden. Dies kann zu Abmahnungen und Bußgeldern führen.
Wie sollte ich einen Affiliate-Link auf Social Media kennzeichnen?
Auf Social Media sollten Affiliate-Links ebenfalls klar als „Werbung“ oder „Anzeige“ gekennzeichnet werden. Der Hinweis sollte direkt am Link oder am Anfang des Beitrags stehen.
Sind Sternchen (*) zur Kennzeichnung ausreichend?
Sternchen (*) können zur Kennzeichnung verwendet werden, wenn sie mit einer klaren Erklärung in unmittelbarer Nähe ergänzt werden. Diese Methode ist jedoch nicht immer ausreichend und sollte mit einem deutlichen Hinweis kombiniert werden.
Kann ich #ad oder #sponsored zur Kennzeichnung verwenden?
Hashtags wie #ad oder #sponsored allein sind nicht ausreichend, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen. Es ist besser, klare Begriffe wie „Werbung“ oder „Anzeige“ zu verwenden.
Fazit
Die korrekte Kennzeichnung von Affiliate-Links ist entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Durch die Verwendung klarer und gut sichtbarer Hinweise wie „Werbung“ oder „Anzeige“ kannst du sicherstellen, dass deine Affiliate-Links rechtssicher sind. Achte darauf, den Hinweis direkt am Link zu platzieren und vermeide unzureichende Kennzeichnungen wie #ad oder „Affiliate-Link“. Indem du diese Schritte befolgst, schützt du dich vor Abmahnungen und Bußgeldern und handelst im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.
Quellen
- (Wie) müssen Affiliate-Links gekennzeichnet werden?
- OLG München, Urteil v. 30.10.2025 – 29 U 2633/24 e - Bürgerservice
- Die Veröffentlichung von Affiliate Links hat ebenfalls kommerziellen Charakter, der transparent gemacht werden muss. Dies kann auch durch eine Erläuterung für derartige Affiliate-Modelle erfolgen, wie z. B.: „Die mit * gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate Links. Kommt über einen solchen Link ein Einkauf zustande, werde ich mit einer Provision beteiligt. Für Dich entstehen dabei keine Mehrkosten. Wo, wann und wie Du ein Produkt kaufst, bleibt natürlich Dir überlassen.“ Der Hinweis ist in unmittelbarer Nähe des Links zu platzieren.
- Influencer-Marketing - IHK Frankfurt am Main
- Werbung kennzeichnen: Wann, wie und wo (Übersicht 2026)
- EUR-Lex - 52021XC1229(05) - EN - EUR-Lex
- Wettbewerbszentrale
- Werbung | die-medienanstalten.de
- Influencer und Schleichwerbung - Wann, wie und wo muss man kennzeichnen? - WBS.LEGAL
- SERVICE RECHT
- Dauerwerbesendung
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